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EINREICHUNGEN
Die Einreichung ist bis spätestens 15. September 2022 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übersenden. Ergänzende Einreichungsunterlagen können per Post an die Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 1 übermittelt oder persönlich in der Sparte Gewerbe und Handwerk, Zimmer 238, abgegeben werden. Zugelassen sind maximal drei Projekteinreichungen pro Betrieb.
Um eine Bearbeitung der Bewerbung zu ermöglichen, sollen die Unterlagen enthalten:
− Name und Adresse des Bewerbers oder der Bewerber
− ausführliche Beschreibung der handwerklichen oder gewerblichen Leistung mit Angabe des Ortes der Ausführung
(ca. 1 Din-A4-Seite)
− gute Fotodokumentation
− ev. Pläne bzw. sonstige der Beurteilung dienende Detailunterlagen
− Namhaftmachung allfälliger Drittbeteiligter an der Projektumsetzung
Mit der Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre vorgelegten Arbeiten als positive Beispiele handwerklicher Leistungen in den Medien veröffentlicht werden dürfen und sie zu dieser Erklärung auch befugt sind. Die einzelnen Arbeiten werden in der „Salzburger Wirtschaft“ in der Serie „Meisterstücke“ nach Maßgabe der Möglichkeiten vorgestellt.
Alle Preisträger werden unter www.handwerkspreis.at präsentiert, alle Einreicher genannt und vorgestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen zum Handwerkspreis 2022.
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SALZBURGER HANDWERKSPREIS
Sparte Gewerbe und Handwerk
Der „Salzburger Handwerkspreisvon der Sparte Gewerbe und Handwerk der WK Salzburg vergeben, stellt einen der renommiertesten Wirtschaftspreise in Salzburg dar. „Trotz des großen internationalen Konkurrenzdrucks erbringen Salzburgs Handwerksbetriebe zahlreiche herausragende Leistungen.
Der Handwerkspreis zeigt die breite Palette des Handwerks in Salzburg. Unsere Klein- und Mittelbetriebe sind zu technisch ausgefeilten Lösungen ebenso fähig wie zu künstlerischen oder klassisch-handwerklichen Meisterleistungen. Das Zusammenwirken von Top-Ausbildung und Know-how in den Betrieben ermöglicht den Salzburger Handwerkern Erfolg auch im überregionalen Wettbewerb.
Zögern Sie nicht und senden Sie uns Ihre Einreichung für den Handwerkspreis. Details zu den Einreichungen finden Sie hier!
Sparte Gewerbe und Handwerk
Mag. Wolfgang Hiegelsperger
Telefon: +43 662 88 88 273
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT für die PREISTRÄGER
Als einer der renommiertesten Wirtschaftspreise des Landes zeigt er Jahr für Jahr, zu welch meisterlichen, kreativen und innovativen Leistungen Salzburger Gewerbe- und Handwerksbetriebe fähig sind.
Im Rahmen der Kooperation mit dem ORF-Fernsehen wird der Salzburger Handwerkspreis auch über TV angekündigt und die Siegerprojekte in einem TV-Trailer ausgestrahlt.
Ergänzt um Printwerbung und einer Pressekonferenz erreicht der Salzburger Handwerkspreis eine breite Öffentlichkeit und ist als Marke bereits Jahrzehnte etabliert.
Mit der Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre vorgelegten Arbeiten als positive Beispiele handwerklicher Leistungen in den Medien veröffentlicht werden dürfen und sie zu dieser Erklärung auch befugt sind. Die einzelnen Arbeiten werden in der „Salzburger Wirtschaft“ in der Serie „Meisterstücke“ nach Maßgabe der Möglichkeiten vorgestellt.
Alle Preisträger werden unter www.handwerkspreis.at präsentiert, alle Einreicher genannt und vorgestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen zum Handwerkspreis 2022.
Die einzelnen Arbeiten werden in der „Salzburger Wirtschaft“ in der Serie „Meisterstücke“ nach Maßgabe der Möglichkeiten vorgestellt.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Wir planen bis Ende 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website handwerkspreis.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Sparte Gewerbe und Handwerk
Mag. Wolfgang Hiegelsperger
Telefon: +43 662 88 88 273
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
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32. SALZBURGER HANDWERKSPREIS
Verleihung am 15. Oktober 2022
Haus für Mozart | Salzburg
(sofern coronabedingt möglich)
1990–2020: 30 Jahre Salzburger Handwerkspreis
ZIELE
Mit dem Salzburger Handwerkspreis sollen herausragende Leistungen ausgezeichnet werden, die das Salzburger Gewerbe und Handwerk erbringt. Somit sind alle Gewerbe und Handwerke angesprochen, weil es hervorragende Leistungen in jedem Fachbereich gibt!
KRITERIEN
Für die Vergabe des Salzburger Handwerkspreises ist die Qualität der fachlichen, handwerklichen Ausführung, die Innovationskraft und Marktfähigkeit des Objektes/Produktes maßgeblich. Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Arbeiten, die im Jahr des Wettbewerbes oder des jeweils vorangegangenen Jahres abgeschlossen wurden.
TEILNAHME
Teilnahmeberechtigt sind Betriebe, die ihren Stammsitz in Salzburg und eine aufrechte Gewerbeberechtigung in der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Salzburg haben. Das Einreichprojekt muss durch die Gewerbeberechtigung in Salzburg abgedeckt sein.
EINREICHUNGEN
Die Einreichung ist bis spätestens 15. September 2022 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übersenden. Ergänzende Einreichungsunterlagen können per Post an die Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 1 übermittelt oder persönlich in der Sparte Gewerbe und Handwerk, Zimmer 238, abgegeben werden. Zugelassen sind maximal drei Projekteinreichungen pro Betrieb.
Um eine Bearbeitung der Bewerbung zu ermöglichen, sollen die Unterlagen enthalten:
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JURY
Der Salzburger Handwerkspreis wird von einer unabhängigen Jury unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitz: KommR Josef MIKL
Obmann Sparte Gewerbe und Handwerk der WKS
Mitglieder:
Dr. Werner THUSWALDNER
DI Peter HAIDER
Architekt DI Erio HOFMANN
LIM-Stv. Adelheid STEGER
KommR Bernhard SEIDL
Geschäftsführung: Mag. Wolfgang HIEGELSPERGER
Sparte Gewerbe und Handwerk der WKS
Zur Beurteilung der fachlichen Ausführung der einzelnen näher in Betracht gezogenen Arbeiten kann die Jury Sachverständige mit beratender Stimme bei ziehen.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Im Rahmen der Kooperation mit dem ORF-Fernsehen wird der Salzburger Handwerkspreis auch über TV angekündigt und die Siegerprojekte in einem TV-Trailer ausgestrahlt. Ergänzt um Printwerbung und einer Pressekonferenz erreicht der Salzburger Handwerkspreis eine breite Öffentlichkeit und ist die Marke bereits Jahrzehnte etabliert.
Die feierliche Verleihung des 32. Salzburger Handwerkspreises 2022 mit Festredner LH-Stv. Dr. Christian Stöckl findet am Samstag, 15. Oktober 2022, im Haus für Mozart – sofern coronabedingt möglich – statt.
Mit der Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre vorgelegten Arbeiten als positive Beispiele handwerklicher Leistungen in den Medien veröffentlicht werden dürfen und sie zu dieser Erklärung auch befugt sind. Die einzelnen Arbeiten werden in der „Salzburger Wirtschaft“ in der Serie „Meisterstücke“ nach Maßgabe der Möglichkeiten vorgestellt.
Alle Preisträger werden unter www.handwerkspreis.at präsentiert, alle Einreicher genannt und vorgestellt.